ABLAUF

Wie läuft die Behandlung ab?

Die osteopathische Therapie beginnt mit einer ausführlichen Anamnese, körperlicher Diagnostik und Erstbehandlung. Die Feststellung einer Dysfunktion setzt ein langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist es, dem behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.

Unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse schließen sich in akuten Fällen eventuell nur eine, bei chronischeren Beschwerden 3-4 Behandlungen im Abstand von 1-3 Wochen an. Jede weitere Therapieeinheit wird individuell auf die Symptomatik des Patienten abgestimmt und mit ihm besprochen.

Je nach Einzelfall ist eine Nachbehandlung oder Kontrolle im Abstand von drei Monaten bis zu einem Jahr empfehlenswert. Die Behandlungsdauer beträgt bei Erwachsenen und Kindern/Säuglingen 45-50 Minuten. Sie kann sich bei Säuglingen und Kindern ggf. auf 30 Minuten reduzieren.

Mögliche Nebenwirkungen der Behandlung können vorübergehend wenige Stunden bis zu ein bis zwei Tagen andauern und sich in folgenden Symptomen äußern:

  • Leichter Muskelschmerz
  • Wärmegefühl, Schwitzen, Übelkeit
  • Symptomverstärkung
  • Kopfschmerzen
  • Müdigkeit / Schlafveränderung

Bringen Sie ggf. aktuelle ärztliche Befunde von Röntgenuntersuchungen, MRT/CT oder Sonographie- und Laboruntersuchungen mit.

1. Vereinbarung eines Termins

2. Anamnesegespräch

3. Osteopathische Untersuchung

4. Osteopathische Behandlung

5. Behandlungsdauer ca. 45-50 Min.

6. Beratungsgespräch

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WEITERE INFOS

Erstattung

Kostenerstattung durch private Krankenkassen

Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) abgerechnet. Eine vollständige Kostenerstattung kann jedoch nicht garantiert werden.

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Über hundert gesetzliche Krankenkassen erstatten mittlerweile die Kosten der Osteopathiebehandlung anteilig. Eine Auflistung der entsprechenden Krankenkassen finden Sie auf den Seiten des VOD: https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Für die anteilige Erstattung über die gesetzliche Krankenkasse benötigen Sie meist eine „Empfehlung“ Ihres behandelnden Arztes in Form eines Privatrezeptes.

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung, Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Alle Voraussetzungen, die von den Krankenkassen an den behandelnden Osteopathen gestellt werden, wie Umfang der Ausbildung und Verbandszugehörigkeit, werden von mir erfüllt.

Ausfallgebühren

Behandlungstermine die nicht wahrgenommen werden können, sollten so früh wie möglich, mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Für später abgesagte oder versäumte Termine wird ein Ausfallhonorar von 60 € berechnet.